Information zur schulischen Tagesbetreuung

 

 

Anmeldeschluss: 14.09.2023                                     Betreuungsbeginn: 18.09.2023

                                                         

Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr 2023/24. Bitte geben Sie möglichst genau bekannt, an wie vielen Wochentagen Ihr Kind in die schulische Tagesbetreuung gehen soll. 

 

In der ersten Schulwoche können die gewünschten Betreuungszeiten an den Stundenplan angepasst werden! 

 

Das Angebot kommt nur zustande, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Bei zu wenigen Anmeldungen werden Sie bis 31.07.2023 verständigt. Im Herbst sind keine Neuanmeldungen mehr möglich. 

 

Änderungen für das zweite Semester sind drei Wochen vor Semesterende schriftlich an die Direktion zu richten.

Verrechnung:

Das Betreuungsgeld wird laut Anmeldung abgerechnet, unabhängig davon, ob Ihr Kind anwesend war. Das Essen und die Betreuung werden monatlich von der Landeshauptstadt Bregenz in Rechnung gestellt. 

 

Nur Schüler:innen, die für die Betreuung angemeldet sind, sind auch berechtigt sich in dieser Zeit auf dem Schulgelände aufzuhalten.

 

Tarife

Betreuung

Essen

pro Tag

Mittag mit anschließendem Nachmittagsunterricht

2,00 €

3,00 €

5,00 €

Wenn ihr Kind den Mittag mit einer eigenen Jause an der Schule betreut werden soll, dann streichen Sie im Anmeldeformular bis 16 Uhr inkl. Essen. Es wird dann nur die Betreuungszeit verrechnet!

 

Tagesbetreuung bis 16 Uhr inkl. Essen

3,30 €

3,00 €

6,30 €

Spätbetreuung 1 bis 17 Uhr inkl. Essen

4,60 €

3,00 €

7,60 €

Spätbetreuung 2 bis 18 Uhr inkl. Essen

5,90 €

3,00 €

8,90 €

 

Ermäßigung:
Um Ermäßigung der Betreuungsbeiträge kann in der Dienststelle Schulservice und Bildung (Belruptstraße 1) angesucht werden. Mitzubringen sind die Einkommensbelege (Gehaltszettel ohne Sonderzahlung, Alimente, Wohnbeihilfe, Mindestsicherung) sowie Miete mit Betriebskosten bzw. Bestätigung der Bank über die Kreditrückzahlung für Wohnraumbeschaffung. Anträge werden gerne bereits im Sommer für das kommende Schuljahr entgegengenommen.

 

Haftung:
Die Schule haftet nicht für mitgebrachte Sachen und Geld der Kinder.